Bedingungen der Zusammenarbeit  

  1. Kosten der Dienstleistungen: Die Kosten für die Dienstleistungen sind auf der Bestellseite angegeben und gelten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 
  2. Terminbuchung: Der Termin gilt erst nach Eingang der Vorauszahlung (persönlich zu besprechen) und Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) als gebucht. 
  3. Auftragsparameter: Bei der Auftragserteilung sind die Art und das Format der Veranstaltung, die Anzahl der Teilnehmer, die Besonderheiten des Veranstaltungsortes sowie alle Wünsche für Dreh und Bearbeitung des Materials anzugeben. Diese Parameter haben Einfluss auf den Arbeitsumfang, die Anzahl der Arbeitsstunden und die Kosten. 
  4. Fristen: Die Fristen für den Erhalt des Materials werden für jeden Auftrag individuell vereinbart. 
  5. Transfer und Unterbringung: Die Bedingungen für den Transfer und die Unterbringung des Teams werden separat besprochen und im Vertrag festgehalten. 
  6. Absage der Veranstaltung: Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Darsteller eine Entschädigung von 1000,00 Euro zu zahlen. Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die beim Auftragnehmer liegen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine Entschädigung in Höhe von 1000,00 Euro zu zahlen. Im Falle höherer Gewalt sind beide Parteien von der Verpflichtung zur Entschädigung befreit. 
  7. Rücktritt vom Vertrag: Wird der Vertrag mehr als 60 Tage vor der Veranstaltung storniert, kann die Vorauszahlung zurückerstattet werden, jedoch nur, wenn ein anderer Dreh für denselben Termin gebucht wird. Bei einer Stornierung weniger als 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird keine Rückerstattung gewährt. 
  8. Nebenabreden: Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind Bestandteil des Vertrages. Auch Änderungen der Kooperationsbedingungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. 
  9. Zusatzleistungen: Wir bieten Zusatzleistungen wie SDE (Videoschnitt am Tag der Veranstaltung) und Fotolieferung am Tag nach der Veranstaltung an. Diese Zusatzleistungen sind auf den Seiten unserer Website zu finden. 
  10. Nutzung des Materials: Der Kunde hat das Recht, Fotos und Videos nur für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung erfordert eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Autor des Materials. 
  11. Foto- und Videolieferzeit: Die durchschnittliche Lieferzeit für Reportage- und Konzertfotos beträgt maximal zwei Tage nach der Veranstaltung. Fristen für den Erhalt von Videomaterial sowie von Hochzeitsfotos und -videos werden gesondert besprochen. 
  12. Bearbeitung und Korrektur des Materials: Der Kunde erhält alle Fotos mit Korrekturen von Licht, Farbe und Bildausschnitt. Das Retuschieren und Collagieren ist ein zusätzlicher Service, der nicht im Grundpreis enthalten ist. Der Kunde erhält Videomaterial mit Bearbeitung und Farbkorrektur nach Ermessen des Ausführenden, wenn dies nicht gesondert besprochen wurde und nicht im Vertrag festgelegt ist. Wünsche zu Aufnahme, Schnitt, Foto- und Videobearbeitung werden vor der Aufnahme besprochen und in den Vertrag aufgenommen. 
  13. Zustimmung zur Veröffentlichung: Für die Verwendung von Fotos und Videos im Portfolio und auf seinen Ressourcen benötigt der Darsteller keine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers. Wenn jedoch ein schriftlicher Widerspruch eingeht, wird das gesamte Material auf erste Aufforderung hin entfernt. 
  14. Abschluss des Arrangements: Der Abschluss des Arrangements erfolgt 72 Stunden nach Übergabe des Materials an den Kunden. In dieser Zeit hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Änderungen zu verlangen, wenn der Auftragnehmer dazu in der Lage ist und dies keine zusätzlichen finanziellen Kosten verursacht. 
  15. Urheberrechte: Die Urheberrechte gehören dem Autor des Materials. 
  16. Zahlungs- und Rückerstattungsbedingungen: Die Zahlungs- und Rückerstattungsbedingungen werden im Vertrag festgelegt und mit jedem Kunden persönlich besprochen.